Geschäftsbedingungen
In diesen Geschäftsbedingungen wird der Ausdruck „Gesellschaft“ für The Pen Warehouse als Teil der Tancia Ltd. verwendet, deren Hauptniederlassung in 2-4 Mount Pleasant Road, Aldershot, Hampshire, GU12 4NL, England, ansässig ist.
Die „Vereinbarung“ bezieht sich auf diese Geschäftsbedingungen in Zusammenhang mit jedem Vertrag, in den (allen Verträgen, in die) diese Geschäftsbedingungen durch Bezugnahme oder auf andere Weise einbezogen werden. Als „Käufer“ gilt die beauftragende Person oder Organisation ungeachtet ihrer Beziehung zur vorliegenden Vereinbarung. „Vorlagen“, „Spezifikationen“ und „Waren“ (im Singular und Plural) bezeichnen und beinhalten alle Arten und Formen derselben einschließlich (ohne Ausnahme) aller (auf Diskette oder per E-Mail) elektronisch empfangenen Fotopositive, Repro-Vorlagen [und] Vorlagen, aller Spezifikationen und aller Waren, darunter Schreibgeräte, Feuerzeuge und allgemeinen Werbeartikel.
Verkaufsbedingungen
Geltende Bedingungen Alle von der Gesellschaft eingegangenen Verträge unterliegen diesen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss aller mündlichen und gedruckten Geschäftsbedingungen des Käufers. Diese Geschäftsbedingungen können nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft abgeändert, ausgesetzt oder hinzugefügt werden.
Verträge
Alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen werden nach Annahme durch die Gesellschaft als getrennte Verträge behandelt. Sollte es zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als einen in Durchführung befindlichen Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Käufer geben, berühren möglicherweise auftretende Fragen, Streitigkeiten oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem dieser Verträge oder die für diesen Vertrag geltenden Bedingungen die Durchführung der anderen Verträge in keiner Weise; ebenso wenig ist der Käufer in Bezug auf einen der anderen Verträge zur Aufrechnung oder zu Gegenansprüchen aus irgendeinem anderen Vertrag berechtigt.
Zukünftige Verträge Sollte nach Vergabe eines Kaufvertrags, der diesen Geschäftsbedingungen unterliegt, mit demselben Käufer ein Kaufvertrag ohne ausdrückliche Bezugnahme auf Bedingungen geschlossen werden, gilt der betreffende Vertrag als diesen Geschäftsbedingungen unterworfen.
Preise und Bezahlung
Sämtliche Zahlungen erfolgen in Pfund Sterling (GBP).
Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird für die Waren und/oder Dienstleistungen der Preis zum Zeitpunkt der Versendung oder Fertigstellung in Rechnung gestellt und die Zahlung ist, soweit nicht vor Vertragsabschluss ein [Kunden-] Kredit gewährt wurde, „netto Kasse“ zu leisten.
Bei Kreditgewährung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstag führt dazu, dass alle ausstehenden Rechnungen auf Sicht fällig und zu zahlen sind; ferner kann kein weiterer Kredit mehr gewährt werden.
Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, behält sich die Gesellschaft für den Fall, dass die Gesellschaft aufgrund von Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zoll- oder Importänderungen, Schwankungen in den Rohmaterial-, Lohn-, Dienstleistungs- oder Transportkosten oder aus sonstigem Grund (ungeachtet, ob dieser Grund mit dem Vorgenannten gleich geartet ist oder nicht) eine außerhalb ihrer Kontrolle stehende Preis- oder Kostenerhöhung der Waren hinnehmen musste, das Recht vor, den Warenpreis nach Benachrichtigung des Kunden [und] vor Auslieferung [der Ware] jederzeit zu ändern.
Der Gesellschaft steht es frei, Preisanpassungen vorzunehmen, um allen vom Käufer vorgenommenen Änderungen an den Spezifikationen Rechnung zu tragen, die der Gesellschaft wie in Bedingung 9 definiert bereitgestellt werden, jedoch immer mit der Maßgabe, dass diese Änderungen nur dann für die Gesellschaft bindend sind, wenn sie von der Gesellschaft schriftlich bestätigt wurden.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine berechnet die Gesellschaft mit oder ohne vorherige Benachrichtigung diejenigen Verzugszinsen, die sie in ihrem freien Ermessen für erforderlich erachtet.
Gefahr- und Eigentumsübergang Die Waren unterliegen ab ihrem Versand der Gefahr des Käufers wie im Folgenden festgelegt, jedoch bleiben die Waren Eigentum der Gesellschaft und gehen erst auf den Käufer über, wenn die Gesellschaft den vollen Kaufpreis für die Waren erhalten hat. Bei allen Verträgen zwischen der Gesellschaft und dem Käufer gilt als strikte Vorgabe, dass der Käufer beim Wiederverkauf von Waren, die Gegenstand eines Vertrages sind, dieselben Verkaufsbedingungen auf seine Kunden anwendet (wie in diesem Dokument beschrieben), um sicherzustellen, dass das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer übergeht, wenn er vom Käufer den vollen Kaufpreis erhalten hat. Nach Eintritt der Fälligkeit der Zahlungspflicht gemäß obiger Bedingung 3 in Bezug auf den Kaufpreis und solange der volle Kaufpreis an die Gesellschaft noch nicht entrichtet worden ist, hat die Gesellschaft jederzeit das Recht, vom Käufer auf Kosten desselben die Rückgabe der Waren an die Gesellschaft zu fordern, davon ausgenommen sind nur Waren, die im Rahmen eines Bona-Fide-Verkaufs an eine Drittpartei verkauft oder anderweitig im normalen Handelsverkehr verwendet wurden.
Alle retournierten Waren unterliegen einer 15 % Bearbeitungsgebühr zuzüglich der ursprünglichen Transportkosten. Wenn Waren von der Gesellschaft bedruckt wurden [und] die Waren [für die Gesellschaft dadurch] praktisch wertlos werden, aber die Gesellschaft das Eigentum an diesen Waren behält, bis der volle Kaufpreis entrichtet wurde, trägt der Käufer bei Rücksendung der Waren an die Gesellschaft die Kosten für die Wiederherstellung der Waren in ihren ursprünglichen, unbedruckten Zustand. Alle Waren, die im Eigentum der Gesellschaft verbleiben, werden vom Käufer im Namen der Gesellschaft treuhänderisch verwahrt. Der Käufer kann diese Waren im normalen Handelsverkehr entweder in ihrer ursprünglichen Form zur Herstellung von Verkaufsobjekten verwenden oder an Drittparteien zu einem Preis wiederverkaufen, der nicht unter dem vollen Verkaufspreis liegt. Der Käufer legt gegenüber der Gesellschaft über alle Umsatzerlöse Rechenschaft ab und bewahrt in der Zwischenzeit alle durch den Verkauf erzielten Erlöse treuhänderisch für die Gesellschaft auf, bis die Gesellschaft den vollen Kaufpreis für die Waren erhalten hat.
Wenn der Käufer die Waren an eine Drittperson weiterverkauft, muss sich der Käufer davon überzeugen, dass die Waren einem zufriedenstellenden, marktgängigen Standard entsprechen, bevor sie an die Drittperson weiterveräußert werden. Darüber hinaus ist es eine strikte Verkaufsbedingung, dass der Käufer die Drittpartei, an die er die Waren weiterverkauft, schriftlich darüber informiert, dass die Waren vor dem Weiterverkauf durch die Drittpartei einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen sind. Die Gesellschaft ist unter keinen Umständen bereit, im Namen des Käufers eine vertragliche Vereinbarung mit der Drittpartei einzugehen und alle Verträge werden direkt zwischen der Gesellschaft und dem Käufer abgeschlossen. Unbeschadet der vorangegangenen allgemeinen Bemerkungen gilt, dass wenn über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzeröffnungsbeschluss gegen ihn ergeht oder wenn (im Falle einer Gesellschaft) ein Abwicklungsbeschluss ergangen ist oder die Auflösung angeordnet wird oder wenn ein Zwangsverwalter für die Gesamtheit oder einen Teil des Vermögens bestimmt wird, ab sofort kein Kredit mehr gewährt wird und alle bis dahin ausstehenden Beträge gegenüber den Beauftragten des Schuldners auf Sicht fällig und zu zahlen sind, der das Unternehmen des Käufers in seiner Eigenschaft als Treuhänder fortführt.
Voraussichtliche Versandtermine Die Gesellschaft bemüht sich nach Kräften, alle voraussichtlichen Versandtermine, die nach bestem Wissen jedoch unverbindlich angegeben wurden, einzuhalten und übernimmt keine Haftung für vermeintliche oder tatsächliche Verluste, Kosten, Schäden oder Ausgaben, die dem Käufer infolge einer möglichen Überschreitung [des Versandtermins] durch die Gesellschaft entstehen. Jeder Käufer sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass die Erfüllung voraussichtlicher Versandtermine von vielen Variablen abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegen wie beispielsweise unvorhersehbare Ausfallzeiten [von Mitarbeitern], Maschinenversagen, Qualitätsmängel, Probleme mit der Rohstoffversorgung und höhere Gewalt.
Aus diesem Grund wird der Käufer gebeten, seine Kunden vor einer etwaigen Bestellung bei der Gesellschaft über damit verbundene Risiken in Kenntnis zu setzen. Von der Gesellschaft bestätigte Bestellungen basieren auf der strikten Übereinkunft, dass der Käufer keinen Schadenersatz für den Fall fordert, dass ein voraussichtlicher Versandterm nicht eingehalten wird, beispielsweise durch Rückbehalt von Zahlungen oder durch Entschädigungsforderungen in Form verbilligter oder kostenloser Warenüberlassung.
Unter folgenden Bedingungen ist der Käufer berechtigt, seine Bestellung zu stornieren:
Die Gesellschaft hat die Ware nicht speziell für die Bestellung des Käufers eingekauft.
Zum Zeitpunkt der Stornierung war die Ware noch nicht [kundenspezifisch] bedruckt.
Der Kunde hat eine Bearbeitungsgebühr von £ 40.00 an die Gesellschaft bezahlt.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Ware jederzeit vor oder nach dem in der Auftragsbestätigung (oder sonstigem im Zusammenhang mit Lieferfristen von der Gesellschaft erstellten Dokument) genannten Termin zu versenden und sofern nicht vom Käufer anderweitig bestimmt, ist die Gesellschaft nach eigenem Ermessen berechtigt, die Ware vor oder nach dem genannten Termin jeweils in einer einzigen Lieferung oder in Teillieferungen auszuliefern. Im Falle der Nichteinhaltung des bestätigten Versandtermins durch die Gesellschaft ist der Käufer berechtigt, seine Bestellung zu stornieren, sofern der Gesellschaft ab dem Datum, an dem die Gesellschaft die vom Käufer unterzeichnete Auftragsbestätigung zurückerhält, mindestens eine Frist von drei Wochen gewährt wird.
Die Gesellschaft haftet in keinem Fall für vom Käufer infolge eines Lieferverzugs oder einer Nichtlieferung erlittene Verluste aus besonderen, indirekten Schäden oder Folgeschäden (unter anderem einschließlich Gewinnausfall oder Lohn- oder Gemeinkosten).
Lieferung Die Gesellschaft haftet für die Waren bis zum Versandort und sie kann im Auftrag des Käufers den Transport organisieren, tut dies aber nur, wenn sie vom Käufer dazu beauftragt wird. In allen Fällen mit Ausnahme von Bestimmung (6a) werden für die Warenbeförderung eingesetzte externe Transportunternehmen als Beauftragte des Käufers angesehen. Der Käufer ist allein für die auf dem Transport befindlichen Waren und alle Verluste verantwortlich, unabhängig davon, ob es sich um direkte Schäden oder Folgeschäden handelt oder solche, die sich aus Versäumnissen des Transportunternehmens in Bezug auf die Einhaltung des Liefertermins ergeben. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass die Zustelladressen korrekt sind und dass der Empfänger am Warenankunftstag zur Entgegennahme der Waren bereitsteht. Wenn der Empfänger zur Entgegennahme der Waren nicht anwesend ist, stellt die Gesellschaft dem Käufer jeden wiederholten Zustellungsversuch in Rechnung. Die Gesellschaft haftet in keinem Fall für Lieferungen an Ausstellungs-, Messe- oder Kongressorte und Privathaushalte, auch dann nicht, wenn die Gesellschaft im Auftrag des Käufers bereit ist, die Waren an die betreffenden Bestimmungsorte zu liefern, und sollte sie dies im Auftrag des Käufers tun, geht die Gefahr des Verlusts, des Lieferverzugs oder der Nichtlieferung immer zulasten des Käufers.
Sonderlieferung Die Gesellschaft bietet Sonderlieferdienste gegen einen Aufpreis von 35,00 £ pro Sendung sowie Transportkosten in Höhe von 9,30 £ pro Kilogramm. Mit dieser Dienstleistung ist eine garantierte Lieferung am nächsten Tag an den Kundenstandort auf Risiko der Gesellschaft verbunden. Bei Nichteinhaltung des schriftlich angegebenen Lieferdatums muss die Gesellschaft den Käufer für den vollen Wert der Lieferung entschädigen, falls diese aufgrund der verspäteten Lieferung nicht mehr nützlich ist, und für die Rücklieferung an die Gesellschaft sorgen. Der Käufer ist außerdem vollständig abgesichert bei vom Transportunternehmen verursachten Schäden an der Lieferung oder Verlust der Lieferung. Dieser Sonderlieferdienst deckt keine indirekten oder Folgeschäden einschließlich entgangener Gewinne, Schädigung des Rufs oder des Goodwills etc. auf Seiten des Kunden ab.
Ansprüche im Zusammenhang mit der Lieferung
Alle Ansprüche infolge einer Nichtlieferung sind innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem auf der Rechnung der Gesellschaft ausgewiesenen Versanddatum schriftlich an die Gesellschaft und an das jeweils von der Gesellschaft beauftragte Transportunternehmen zu richten.
Alle Ansprüche infolge einer Minderlieferung sind innerhalb von fünf (5) Tagen nach Auslieferung der betreffenden Waren schriftlich an die Gesellschaft und das beauftragte Transportunternehmen zu richten oder aber innerhalb von fünf (5) Tagen nach Rechnungstellung der Gesellschaft, je nachdem, welcher dieser Termine früher liegt, und der Gesellschaft muss eine angemessene Gelegenheit gegeben werden, die Waren wie erhalten zu prüfen (in den Geschäftsräumen des Käufers oder in denen seines Kunden, sofern dies bevorzugt wird, soweit der Kunde im Vereinigten Königreich ansässig ist).
Alle Ansprüche infolge von Schäden oder Beeinträchtigungen der Waren während des Transports oder mangelhafter Qualität der Waren sind innerhalb von (5) Tagen nach Auslieferung der Waren schriftlich an die Gesellschaft und an das beauftragte Transportunternehmen zu richten, und der Gesellschaft muss eine angemessene Gelegenheit gegeben werden, alle betreffenden Waren in den Geschäftsräumen des Käufers zu prüfen (oder in denen seines Kunden, soweit im Vereinigten Königreich ansässig).
Alle Ansprüche, die nicht wie unter den obigen Absätzen (a), (b), oder (c) gefordert geltend gemacht werden oder im Zusammenhang mit welchen der Gesellschaft keine angemessene Gelegenheit zur Prüfung oder Inspektion gegeben wird, sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt Sollte sich die Ausführung des Vertrags für die Gesellschaft aufgrund höherer Gewalt, Sturm, Brand, Überschwemmung, Explosion, Streik, Aussperrung (unabhängig davon, ob in den Geschäftsräumen der Gesellschaft oder anderswo), Materialknappheit oder aus sonstigem Grund, der außerhalb der angemessenen Einflussnahme der Gesellschaft liegt oder nach zumutbarer Einschätzung zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nicht absehbar war, erheblich erschweren oder verteuern, kann die Gesellschaft den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung ohne Haftung gegenüber dem Käufer stornieren. Für den Fall, dass die Gesellschaft dem Käufer vor dem Zeitpunkt der Übersendung dieser Stornierungsmitteilung eine Rechnung für Waren zugestellt hat, die dem stornierten Vertrag zuzuordnen sind, ist der Käufer verpflichtet, die entsprechend fakturierte Ware zu bezahlen
Spezifikationen, Gewährleistung und Mängel Es obliegt dem Käufer, der Gesellschaft vollständige und präzise Anweisungen zu erteilen. Im Falle einer unzureichend spezifizierten Bestellung ist die künstlerische Umsetzung durch die Gesellschaft ohne Einwände hinzunehmen. Auf Verlangen des Käufers erhält der Käufer von der Gesellschaft nach Auftragserteilung und Fertigstellung der Korrekturabzüge der Vorlagen per Telefax ein Ansichtsmuster zur Freigabe In diesem Fall wird die Ausführung des Vertrags von der Gesellschaft so lange ausgesetzt, bis eine Freigabe durch den Käufer erfolgt. Für den Fall, dass der Käufer den Vertrag nicht bestätigt oder die Bestätigung des Vertrags verweigert, werden dem Käufer die Kosten für die Korrekturabzüge der Vorlagen in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass der Käufer Erzeugnisse zum Drucken anliefert, erklärt sich der Käufer bereit, von diesen ausreichende Mengen zu liefern, um einen für den Druckprozess typischen Ausschuss zu decken und der Käufer billigt hinsichtlich jeder Druckphase (z. B. jeder Farbe und Position) einen Ausschuss von bis zu 2,5 %. Die Gesellschaft bemüht sich nach besten Kräften, einen derartigen Ausschuss so gering wie möglich zu halten, aber im Rahmen der oben angegebenen Toleranzen ist sie nicht zum Ersatz bzw. zur Kostenrückerstattung in Bezug auf während des Druckprozesses beschädigte Produkte verpflichtet.
Wenn die Gesellschaft bedruckte Waren liefert, behält sich die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Lieferung das Recht vor, die Bestellmenge des Käufers um 5 % zu über- oder unterschreiten. Die Gesellschaft bemüht sich nach besten Kräften, die exakte vom Käufer bestellte Auftragsmenge zu liefern, aber der Käufer muss billigen, dass überschüssiges Material zur Kompensation von Ausschuss gedruckt werden muss und die Kosten für diesen Ausschuss nicht im Angebot enthalten sind. Der Käufer zahlt für die überschüssige, über die bestellte Menge hinausgehende Warenmenge den identischen Stückpreis wie in der ursprünglichen Bestellung angegeben. Der Käufer muss nicht für Ausschuss zahlen, der unter der bestellten Warenmenge liegt, sondern nur für die gelieferte Menge und zum Stückpreis der Gesamtbestellung. Alle von der Gesellschaft gelieferten Empfehlungen und Materialien müssen vom Käufer oder von dessen Kunden vor dem Einsatz geprüft und genehmigt werden. Vorbehaltlich der obigen Bedingungen sichert die Gesellschaft zu, dass sie die Waren (oder einen Teil der Waren) für den Fall, dass diese nicht den oben definierten Spezifikationen entsprechen, unentgeltlich ersetzt, sofern der Käufer die Gesellschaft innerhalb von drei (3) Monaten ab Rechnungsdatum davon in Kenntnis setzt. Die Gewährleistung der Gesellschaft beschränkt sich ausschließlich auf den Wiederbeschaffungswert der mangelhaften Ware und in keinem Fall haftet die Gesellschaft für vom Kunden erlittenen entgangenen Gewinn oder erlittene Verluste aus besonderen, indirekten oder Folgeschäden. Die Gesellschaft gewährleistet nicht die Nutzungsdauer metallic-pigmentierter Druckfarben (Gold, Bronze, Silber, Weiß), da diese durch Gebrauch und Alterung degradieren. Der Käufer hält die Gesellschaft in Bezug auf Ansprüche infolge direkter Schäden oder Folgeschäden schadlos, die sich aufgrund eines Mangels der [oben erwähnten] Farben ergeben, und Waren, die mit derartigen Farben bedruckt sind, müssen einschließlich Druckkosten und Transportkosten vollständig bezahlt werden, unabhängig davon, ob der Druck als gelungen gilt oder nicht. Die Langlebigkeit von Metallicfarben kann durch Zaponieren verbessert werden, und dem Käufer wird angeraten, diese Dienstleistung gegen Aufpreis anzufordern. Die Gesellschaft kann nicht dafür garantieren, dass jede Druckfarbe auf metallischen, lackierten oder galvanisierten Metall- oder Polypropylenoberflächen haftet. Die Langlebigkeit von Druckfarben auf derartigen Materialien ist erheblich reduziert, weil die Haftungseigenschaften dieser Druckfarben geringer sind als die Haftwerte von Druckfarben auf ABS, Acryl und PVC. Der Käufer übernimmt die Verantwortung für alle auftretenden Mängel im Druck auf metallischen, lackierten oder galvanisierten Metall- oder Polypropylenoberflächen, und alle Rechnungen für diese Bestellungen sind unabhängig von der Tatsache, ob der Druck als gelungen gilt oder nicht, vollständig zu begleichen. Die Gesellschaft kann für ihre Produkte keine absolute Farbkonsistenz gewährleisten, da diese von Charge zu Charge unterschiedlich ausfallen kann. Recycling-Produkte können aufgrund der genutzten natürlichen Rohstoffe Farbabweichungen aufweisen.
Die Gesellschaft akzeptiert digitale Vorlagen auf Diskette oder per E-Mail, aber die Verantwortung für die Qualität, Art, Größe, Proportionen, Farben usw. dieser Bilder und für die daraus resultierende Druckqualität trägt der Käufer. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Käufer alle elektronisch übermittelten digitalen Vorlagen vor ihrer Übersendung überprüft und genehmigt hat, und alle Änderungen, die die Gesellschaft in Bezug auf den Druckprozess der Bestellung des Käufers vornehmen muss, liegen in völlig freiem Ermessen der Gesellschaft, wobei die Kosten für derartige Änderungen zulasten des Käufers gehen. Darüber hinaus muss der Käufer gewährleisten, dass alle elektronisch übermittelten digitalen Vorlagen frei von jeder Art von Viren sind (hierzu zählen beispielsweise „Trojanische Pferde“, Würmer, Makros usw.) und alle Schäden, die der Gesellschaft aufgrund von Viren entstehen, sind vom Käufer zu ersetzen, dies schließt auch Kosten für die Unterbeauftragung von Systemingenieuren und den Zeitverlust mit ein.
Sicherheitsvorschriften Der Käufer informiert die Gesellschaft schriftlich darüber, wenn die bestellten Produkte von Kindern benutzt werden sollen. Die Gesellschaft ist auf die Lieferung von Waren auf einer Business-to-Business-Basis spezialisiert, bei der es sich beim vorgesehenen Endempfänger um Erwachsene handelt. Bestimmte Werbeartikel sind nicht für die Verwendung von Kindern geeignet und insbesondere wird der Käufer auf Folgendes hingewiesen: Alle Stifte bestehen aus kleinen Teilen und die montierten Stifte können leicht in ihre Bestandteile zerlegt werden. Aufgrund der geringen Größe dieser Kleinteile können diese verschluckt [oder „eingeatmet“] werden, was zu einer Verstopfung der Atemwege, Schock, Verletzungen oder in extremen Fällen sogar zum Tod führen kann. Alle Stifte der Gesellschaft entsprechen den EG-Sicherheitsstandards, aber der Käufer muss sich vergewissern, dass jedes einzelne, von der Gesellschaft erworbene Produkt keine Gefahr für den Endempfänger darstellt. Bestimmte Stifte stellen ein geringeres Risiko dar als andere, weil eine Zerlegung dieser Stifte in ihre Einzelteile besonderer Anstrengungen bedarf, weshalb es bei Kindern als Endempfänger dringend angeraten ist, diese bestimmten Produkte auszuwählen.
Urheberrecht und Lagerung Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Käufer, wenn er an die Gesellschaft Vorlagen usw. übermittelt, an ihnen auch das Recht am geistigen Eigentum besitzt und verpflichtet den Käufer, die Gesellschaft von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus einer angeblichen Verletzung von Urheberrechten etc. ergeben. Der Ordnung halber erklärt die Gesellschaft hiermit, dass sie wissentlich an keiner missbräuchlichen Verwendung registrierter oder urheberrechtlich geschützter Designs und/oder Materialien beteiligt ist und unter keinen Umständen akzeptiert die Gesellschaft Klagen gegen sie selbst, ob direkte, verbundene oder ex-parte-Klagen und die Gesellschaft übernimmt in diesem (oder anderen) Bereichen keinerlei Haftung für Fehler oder Übertretungen des Käufers. Die Gesellschaft bewahrt Filme, sofern keine Anweisungen hinsichtlich der Rücksendung vorliegen, für einen garantierten Zeitraum von zwei Jahren auf, dies geschieht allerdings vollständig auf Gefahr des Käufers. Die Gesellschaft unterhält keinerlei Versicherungen, die den immanenten oder künstlerischen Wert von treuhänderisch aufbewahrten Objekten abdecken würden. Die Gesellschaft bewahrt im Namen des Käufers keine Drucksiebe auf, und wenn der Käufer für Drucksiebe oder -platten bezahlt, zahlt er nicht für die Drucksiebe oder Klischees selbst, sondern nur für die Schablonen, die einen Teil der Siebe oder Platten darstellen. Die Schablonen werden nach jeder Benutzung gereinigt, und dem Käufer werden bei Nachbestellungen wiederverwendbare Drucksiebe oder -platten in Rechnung gestellt, deren Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste entnommen werden können. Eine Lieferung der Drucksiebe oder -platten der Gesellschaft an den Käufer ist unmöglich, da diese immer im Eigentum der Gesellschaft verbleiben.
Stornierung Sobald ein Vertrag zwischen dem Käufer und der Gesellschaft zustande gekommen ist, kann dieser Vertrag vom Käufer nur mit Zustimmung der Gesellschaft storniert werden sowie unter der Voraussetzung, dass der Käufer die Gesellschaft gegen alle Einbußen (einschließlich, ohne Ausnahme, gegen entgangenen Gewinn) schadlos hält.
Anwendbares Recht Dieser Vertrag ist in allen Hinsichten nach englischem Recht aufzufassen und auszulegen und die Parteien erklären sich in allen Belangen dieses Vertrag bzw. sich aus diesem Vertrag ergebenden Belangen mit der ausschließlichen Zuständigkeit englischer Gerichte einverstanden und vereinbaren ferner, dass die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ausgeschlossen ist.